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Die Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt

Die Wahlbezirke (§ 11 LWO)

Die 41 Wahlkreise werden für die Stimmabgabe in Wahlbezirke unterteilt. Die Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden bestimmen, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Etwa maximal 2 500 Einwohner bilden einen Wahlbezirk. Größere Gemeinden werden demnach in mehrere Wahlbezirke unterteilt, ohne dass die Grenze von 2 500 Einwohner überschritten werden darf. Andererseits darf die Zahl der wahlberechtigten Personen nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne wahlberechtigte Personen gewählt haben. Insgesamt werden in Sachsen-Anhalt ca. 3 000 Wahlbezirke gebildet, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen.