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Die Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt

Das Wahlsystem

Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird nach den Grundsätzen der kombinierten Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl gewählt.

  1. Dabei wird das Wahlgebiet des Landes in 41 Wahlkreise eingeteilt (§ 10 LWG). Die Größe der Wahlkreise berücksichtigt die durchschnittliche Zahl der deutschen Bevölkerung, um im ganzen Land die gleichen Wahlbedingungen zu schaffen. Um regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, darf die durchschnittliche Bevölkerungszahl nur um 20 vom Hundert von dieser Zahl nach oben oder unten abweichen. Die Wahlbewerber um die Direktmandate in den Wahlkreisen, die sog. Kreiswahlvorschläge, werden mit der Erststimme ermittelt. Gewählt ist dabei der Bewerber, der die meisten Stimmen im Wahlkreis auf sich vereinigt (einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Erststimmen - § 33 LWG).
  2. Neben den 41 Direktmandaten werden im Regelfall 42 weitere Abgeordnete im Rahmen der Verhältniswahl ermittelt. Berücksichtigt werden dabei die Parteien, die mindestens 5 vom Hundert (sogenannte 5-Prozent-Hürde) der gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Von der festgelegten Anzahl von 83 Landtagsabgeordneten wird unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn sich Mehrsitze (sogenannte Überhangmandate) und Ausgleichsmandate ergeben. Die Verhältniswahl erfolgt über starre Listen nach Landeswahlvorschlägen. Diese können ausschließlich von Parteien  aufgestellt werden und dürfen nach der Zulassung durch den Landeswahlausschuss nicht mehr abgeändert werden (§ 35 LWG).

Im Ergebnis setzt sich der Landtag daher aus den 41 erfolgreichen Bewerbern in den Wahlkreisen sowie mindestens 42  Abgeordneten nach den Landeswahlvorschlägen zusammen. Die Abgeordnetensitze werden dabei entsprechend dem von den Parteien erzielten Stimmenverhältnis verteilt. In Sachsen-Anhalt erfolgt die Ermittlung der Sitzverteilung nach dem mathematischen Verfahren "Hare-Niemeyer".

Der Wähler entscheidet also mit zwei Stimmen über die personelle Zusammensetzung des Landtages von Sachsen-Anhalt (Erststimme und Zweitstimme).