Bundestagswahlen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Informationen der Landeswahlleiterin
Termine und Fristen
Der Bundespräsident hat unter Aufhebung der Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025 festgelegt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Die nachfolgenden Termine und Fristen richten sich nach der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I S. 436).
Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl
Vorläufiges Ergebnis der Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 im Land Sachsen-Anhalt
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben 1.734.716 Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt ihre Stimme abgegeben. Nach dem vorläufigen Wahlergebnis wird Sachsen-Anhalt voraussichtlich mit 16 Abgeordneten im 21. Deutschen Bundestag vertreten sein. Eine Übersicht der vorläufig als gewählt festgestellten Bewerber finden Sie hier.
Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des 21. Deutschen Bundestag
Bis spätestens 4. März 2025 ermitteln und stellen die acht Kreiswahlausschüsse das Ergebnis der Bundestagswahl im jeweiligen Wahlkreis fest. Am 7. März 2025 wird der Landeswahlausschuss das Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl im Land Sachsen-Anhalt ermitteln und feststellen.
Erst mit der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für das Bundesgebiet durch den
Bundeswahlausschuss steht endgültig fest, welche Partei mit wie vielen Sitzen im Bundestag
vertreten sein wird und welche Bewerber als gewählt festgestellt sind.
Wahlprüfung (Artikel 41 Abs. 1 Grundgesetz, § 49 Bundeswahlgesetz, § 2 Wahlprüfungsgesetz)
Bis zum 23. April 2025, 24 Uhr, besteht die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleitungen, die Bundeswahlleiterin und die Präsidentin des Deutschen Bundestages. Der Einspruch ist schriftlich, das
bedeutet mit eigenhändiger Unterschrift per Brief oder Telefax, beim Deutschen Bundestag, Wahlprüfungsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin einzulegen. Ein per E-Mail eingelegter
Einspruch ist nicht zulässig. Der Einspruch ist zu begründen. Dabei sollte der vermutete Wahlfehler so konkret wie möglich beschrieben werden.
Informationen der Bundeswahlleiterin
Verfahrensweise für den Fall einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages nach
Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG und einer Neuwahl nach Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG;
(Schreiben der Bundeswahlleiterin vom 11.11.2024 an alle Parteien und politischen
Vereinigungen)
Wahlkreiseinteilung
Kartografische Darstellung der Wahlkreiseinteilung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt
Die verbindliche Wahlkreiseinteilung ist dem Siebenundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 91) vom 7. März 2024, geändert durch Bek. vom 27.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 437) zu entnehmen.
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