Bundestagswahlen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Informationen der Landeswahlleiterin
Termine und Fristen
Der Bundespräsident hat unter Aufhebung der Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025 festgelegt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Die nachfolgenden Termine und Fristen richten sich nach der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I S. 436).
Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl
Informationen zu Kandidaturen
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
(Bek. der LWL'in vom 27. Dezember 2024, veröffentlicht im MBl. LSA S. 811)
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 20. Januar 2025 um 18.00 Uhr abgelaufen.
15 Parteien haben fristgemäß ihre Landeslisten für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bei der Landeswahlleiterin eingereicht. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Am 24. Januar 2025,10.00 Uhr, Raum 195 im Gebäude des Ministeriums für Inneres und Sport, Halberstädter Straße 2 / am „Platz des 17. Juni“ in Magdeburg entscheidet der Landeswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Landeslisten und die damit verbundene Frage, welche Parteien an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in Sachsen-Anhalt teilnehmen werden.
Gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Landeswahlleiterin bis zum 27. Januar 2025 Beschwerde einlegt werden. Beschwerdeberechtigt sind die Vertrauensperson der Landesliste und die Landeswahlleiterin.
Die Sitzung des Bundeswahlausschusses über eventuell eingegangene Beschwerden gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses sowie die Sitzung des Landeswahlausschusses über eventuell eingegangene Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse werden am 30. Januar 2025 stattfinden.
Informationen zur Briefwahl
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (21. Februar 2025) bis 15:00 Uhr direkt bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, beantragt und abgeholt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Informationen der Bundeswahlleiterin
Verfahrensweise für den Fall einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages nach
Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG und einer Neuwahl nach Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG;
(Schreiben der Bundeswahlleiterin vom 11.11.2024 an alle Parteien und politischen
Vereinigungen)
Informationen der Bundesregierung
Wahlkreiseinteilung
Kartografische Darstellung der Wahlkreiseinteilung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt
Die verbindliche Wahlkreiseinteilung ist dem Siebenundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 91) vom 7. März 2024, geändert durch Bek. vom 27.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 437) zu entnehmen.
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