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Bundestagswahlen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Informationen der Landeswahlleiterin


Termine und Fristen

Der Bundespräsident hat unter Aufhebung der Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025 festgelegt (BGBl. 2024 I Nr. 435).

Die nachfolgenden Termine und Fristen richten sich nach der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I S. 436).

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl

 

Ergebnisse der Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025

Nachdem der Landeswahlausschuss am 7. März 2025 das Ergebnis für Sachsen-Anhalt festgestellt hatte, hat der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am 14. März 2025 das endgültige Ergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag festgestellt und bekannt gegeben.

In Sachsen-Anhalt waren 1.734.719 Personen wahlberechtigt. Davon haben 1.347.837 Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgegeben. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 77,7 Prozent.
Weitere Daten zu den Ergebnissen der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in Sachsen-Anhalt
erhalten Sie hier.

Im Ergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird Sachsen-Anhalt mit 16 Abgeordneten im künftigen Bundestag vertreten sein. Eine Übersicht über die gewählten Abgeordneten erhalten Sie hier

Die endgültigen Ergebnisse und die endgültige Sitzverteilung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag für den Bund, die Länder und die einzelnen Wahlkreise sind im Internetangebot der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) abrufbar.

Zudem kann hier die Veröffentlichung der Bundeswahlleiterin „Endgültige Ergebnisse nach Wahlkreisen“ als PDF-Datei heruntergeladen werden.

 

Wahlprüfung (Artikel 41 Abs. 1 Grundgesetz, § 49 Bundeswahlgesetz, § 2 Wahlprüfungsgesetz)

Bis zum 23. April 2025, 24 Uhr, besteht die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleitungen, die Bundeswahlleiterin und die Präsidentin des Deutschen Bundestages. Der Einspruch ist schriftlich, das
bedeutet mit eigenhändiger Unterschrift per Brief oder Telefax, beim Deutschen Bundestag, Wahlprüfungsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin einzulegen. Ein per E-Mail eingelegter
Einspruch ist nicht zulässig. Der Einspruch ist zu begründen. Dabei sollte der vermutete Wahlfehler so konkret wie möglich beschrieben werden.

Wahlkreiseinteilung

Kartografische Darstellung der Wahlkreiseinteilung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt

Die verbindliche Wahlkreiseinteilung ist dem Siebenundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 91) vom 7. März 2024, geändert durch Bek. vom 27.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 437) zu entnehmen.

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