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Bundestagswahlen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Informationen der Landeswahlleiterin

Termine und Fristen

Der Bundespräsident hat unter Aufhebung der Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025 festgelegt (BGBl. 2024 I Nr. 435).

Die nachfolgenden Termine und Fristen richten sich nach der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I S. 436).

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl

Wichtige Daten


Informationen zu Kandidaturen

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWG als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie nach o. g. Verordnung spätestens am Dienstag, dem 7. Januar 2025, 18 Uhr, der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

Kreiswahlvorschläge sind beim zuständigen Kreiswahlleiter und Landeslisten bei der Landeswahlleiterin bis spätestens am Montag, dem 20. Januar 2025, bis 18 Uhr, einschließlich der erforderlichen Unterlagen schriftlich einzureichen.

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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
(Bek. der LWL'in vom 27. Dezember 2024, veröffentlicht im MBl. LSA S. 811)


Ausgegebene Formblätter für Unterstützungsunterschriften für Landeslisten

Ausgegebene Formblätter für Unterstützungsunterschriften für Landeslisten
Stand 27.12.2024

Wahlkreiseinteilung

Kartografische Darstellung der Wahlkreiseinteilung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt

Die verbindliche Wahlkreiseinteilung ist dem Siebenundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 91) vom 7. März 2024, geändert durch Bek. vom 27.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 437) zu entnehmen.

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