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Bundestagswahlen

Bundestagswahl 2025

Informationen der Landeswahlleiterin

Termine und Fristen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen. Gemäß Mitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ist der Entwurf der Rechtsverordnung auf seiner Internetseite veröffentlicht. Im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages ist beabsichtigt, dass die Verkündung der Verordnung zeitgleich mit der Bekanntgabe der Auflösung des Deutschen Bundestages sowie der Anordnung des Wahltages durch den Bundespräsidenten erfolgt. Der nachfolgende Fristenkalender zeigt - ausgehend von einem voraussichtlichen Wahltag am 23. Februar 2025 - die Fristen im Falle des Inkrafttretens des oben verlinkten Entwurfes einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl


Informationen zu Kandidaturen

Die in der nachfolgenden Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge nach § 32 BWO vom 17. Oktober 2024 benannten Termine und Fristen beziehen sich noch auf den bislang festgelegten Wahltermin 28. September 2025. Derzeit wird von einem Wahltermin einer vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ausgegangen. Mit Blick auf die sich durch eine vorgezogene Neuwahl ergebenden verkürzten Fristen ist zu empfehlen, die notwendigen Schritte zur Einreichung des Wahlvorschlages schon jetzt - ohne weiteres Zuwarten - einzuleiten. Soweit der Entwurf der Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in Kraft tritt, sind Kreiswahlvorschläge beim zuständigen Kreiswahlleiter und Landeslisten bei der Landeswahlleiterin bis spätestens am Montag, dem 20. Januar 2025, bis 18 Uhr, einschließlich der erforderlichen Unterlagen schriftlich einzureichen.
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWG als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie, nach aktuell vorgesehener Frist, spätestens am Dienstag, dem 7. Januar 2025, 18 Uhr, der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Bundestagswahl


Ausgegebene Formblätter für Unterstützungsunterschriften für Landeslisten

Ausgegebene Formblätter für Unterstützungsunterschriften für Landeslisten
Stand 17.12.2024

Wahlkreiseinteilung

Kartografische Darstellung der Wahlkreiseinteilung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt

Die verbindliche Wahlkreiseinteilung ist dem Siebenundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 91) vom 7. März 2024 zu entnehmen.

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