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Europawahlen

Bekanntmachungen der Landeswahlleiterin

Reihenfolge der Wahlvorschläge für das Land Sachsen-Anhalt
(Bek. der Landeswahlleiterin vom 23.04.2024, MBl. LSA S. 323)

Vorbereitung und Durchführung der Europawahl und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3
(Gem. RdErl. der Landeswahlleiterin und des MI vom 19. Dezember 2023)

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
(Bek. der Landeswahlleiterin vom 17.10.2023, MBl. LSA S. 406)

Informationen zu Wahleinsprüchen
(§ 26 Abs. 2 Europawahlgesetz i.V.m.§ 2 Wahlprüfungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag entscheidet über die Gültigkeit der Europawahl und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl nur auf einen Wahleinspruch hin im Wahlprüfungsverfahren. Einspruch einlegen kann jede wahlberechtigte Person, jede Gruppe von wahlberechtigten Personen und in Ausübung ihres Amtes jeder Landeswahlleiter, die Bundeswahlleiterin und der Präsident des Bundestages. Der Einspruch ist schriftlich, das bedeutet nur mit eigenhändiger Unterschrift per Brief oder Telefax, beim Deutschen Bundestag einzulegen. Ein per E-Mail eingelegter Einspruch ist nicht zulässig. Der Einspruch ist zu begründen. Dabei sollte der vermutete Wahlfehler so konkret wie möglich beschrieben werden.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag beim Deutschen Bundestag, Wahlprüfungsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin eingehen. Die Frist für einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 endet am 9. August 2024, 24:00 Uhr.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zu Wahleinsprüchen des Deutschen Bundestages wahleinsprueche.pdf (bundestag.de)

 

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am 9. Juni 2024
(Dieser Terminkalender dient als Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die gesetzlichen Grundlagen)

Wichtige Daten (Zeitskala)