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Landtagswahlen

Informationen zur Wahlkreiseinteilung zur Landtagswahl

 Wahlkreiseinteilung
 (zu § 10 Abs.1 Satz 3 LWG)

 Kartografische Darstellung der Wahlkreiseinteilung
 (PDF-Datei - nicht barrierefrei)

Die verbindliche Wahlkreiseinteilung ist der Anlage zu § 10 Abs. 1 Satz 3 des Landeswahlgesetzes (siehe oben) zu entnehmen. In Bezug auf die Weiterverwendung der Wahlkreiskarte bitte ich hinsichtlich der verwendeten Geobasisdaten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo zu beachten.