Landtagswahlen
Informationen zur Wahlkreiseinteilung zur Landtagswahl
Wahlkreiseinteilung
(zu § 10 Abs.1 Satz 3 LWG)
Kartografische Darstellung der Wahlkreiseinteilung
(PDF-Datei - nicht barrierefrei)
Die verbindliche Wahlkreiseinteilung ist der Anlage zu § 10 Abs. 1 Satz 3 des Landeswahlgesetzes (siehe oben) zu entnehmen. In Bezug auf die Weiterverwendung der Wahlkreiskarte bitte ich hinsichtlich der verwendeten Geobasisdaten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo zu beachten.