Allgemeine Informationen zur Landtagswahl
Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird nach den Grundsätzen der kombinierten Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl gewählt.
Die 41 Wahlkreise werden für die Stimmabgabe in Wahlbezirke unterteilt. Die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften bzw. Verbandsgemeinden bestimmen, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Etwa maximal 2 500 Einwohner bilden einen Wahlbezirk.
Unter der Wahlberechtigung versteht man die Befugnis, sein Wahlrecht aktiv auszuüben, d.h. wählen zu dürfen. Diese Wahlberechtigung wird durch das Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend der Landesverfassung konkretisiert.
Der Stimmzettel besteht aus weißem oder weißlichem undurchsichtigen Papier der Mindestgröße DIN A 4. Die Reihenfolge der Bewerber und der Landeswahlvorschläge ergibt sich aus den sogenannten Wahlvorschlagsnummern.