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Allgemeine Informationen zur Landtagswahl

Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird nach den Grundsätzen der kombinierten Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl gewählt.

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Die 41 Wahlkreise werden für die Stimmabgabe in Wahlbezirke unterteilt. Die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften bzw. Verbandsgemeinden bestimmen, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Etwa maximal 2 500 Einwohner bilden einen Wahlbezirk.

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Unter der Wahlberechtigung versteht man die Befugnis, sein Wahlrecht aktiv auszuüben, d.h. wählen zu dürfen. Diese Wahlberechtigung wird durch das Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend der Landesverfassung konkretisiert.

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Der Stimmzettel besteht aus weißem oder weißlichem undurchsichtigen Papier der Mindestgröße DIN A 4. Die Reihenfolge der Bewerber und der Landeswahlvorschläge ergibt sich aus den sogenannten Wahlvorschlagsnummern.

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